Weitere Quellen

Dieser Leitfaden ist für Strafverfolgungsbehörden in den USA und allen anderen Ländern auf der Welt bestimmt, die Auskünfte zu den Konten oder Benutzern unserer Ancestry-Unternehmensgruppe haben möchten. Weitere Informationen finden Sie in den jeweils geltenden Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen, die auf unseren Websites eingesehen werden können.

Von uns angebotene Dienstleistungen
Ancestry.com und internationale Websites, wie etwa Ancestry.co.uk, Ancestry.com.au und Ancestry.ca, gestatten es Mitgliedern, Familienstammbäume zu erstellen, historische Aufzeichnungen einzusehen und online Verwandte zu finden und mit diesen zu kommunizieren.

Archives.com ist eine Dienstleistung, die Zugang zu Milliarden digitalisierter öffentlicher Aufzeichnungen und Bilder für genealogische Recherchen bietet.

AncestryDNA® ist ein DNA-Test, der die Ergebnisse von autosomalen Tests mit unserer DNA-Datenbank verbindet, um die ethnische Zugehörigkeit eines Benutzers einzuschätzen und Beziehungen zu unbekannten Verwandten zu ermitteln.

Darüber hinaus bieten wir weitere Produkte und Dienstleistungen an, wie etwa Fold3, Newspapers.com und AncestryAcademy. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Von Ancestry erhältliche Informationen
Wir erfassen Benutzerinformationen gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen.

Auskunftsersuchen zu Benutzern von Ancestry
Ancestry arbeitet nicht von sich aus mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Damit unsere Nutzer den größtmöglichen gesetzlichen Schutz erhalten, müssen alle Behörden, die Zugang zu Daten von Ancestry-Kunden wünschen, die gesetzlich geforderten Abläufe einhalten. Wir gestatten Strafverfolgungsbehörden nicht, die Dienste von Ancestry zur Aufklärung von Verbrechen oder zur Identifizierung menschlicher Überreste zu nutzen.

Anfragen von Strafverfolgungsbehörden außerhalb der USA:
Je nach dem Rechtsgebiet, in dem sich die ersuchende Strafverfolgungsbehörde befindet, kann ein Ersuchen im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens oder ein Amtshilfeersuchen erforderlich sein, um die Offenlegung von Unterlagen zu erzwingen. Dies hängt damit zusammen, dass nur Ancestry.com Operations Inc. (mit Sitz in den USA) und Ancestry Ireland Unlimited Company (mit Sitz in Irland) auf die Kontodaten unserer Benutzer zugreifen können. Internationale Strafverfolgungsbehörden können auch Ersuchen für die Offenlegung von

Informationen in einem Notfall einreichen. Wir werden die entsprechenden Aufzeichnungen gemäß den geltenden Gesetzen und unseren Richtlinien bereitstellen.

Anfragen von Strafverfolgungsbehörden in den USA:
Ancestry gibt „Basisdaten eines Abonnenten“ gemäß der Definition in 18 USC § 2703(c)(2) in Bezug auf Benutzer von Ancestry nur aufgrund einer gültigen Vorladung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder von einer Grand Jury oder einer Verwaltungsbehörde an Strafverfolgungsbehörden weiter.

Ancestry gibt darüber hinausgehende Informationen zu einem Konto oder transaktionsbezogene Informationen zu einem Konto (wie etwa Suchbegriffe, aber keine Kommunikationsinhalte) nur aufgrund einer gerichtlichen Verfügung weiter, die gemäß 18 USC § 2703(d) erlassen wurde.

Kommunikationsinhalte und Daten zum DNA eines Benutzers von Ancestry werden nur gemäß einem von einer zuständigen Regierungsbehörde ausgestellten gültigen Durchsuchungsbefehl weitergegeben.

Wenn wir eine gültige Aufforderung gemäß dem Recht der USA erhalten, Aufzeichnungen aufzubewahren, die potenziell relevantes Beweismaterial im Rahmen eines Gerichtsverfahrens darstellen, werden wir in Erwartung der Zustellung eines gültigen gerichtlichen Dokuments, wie oben beschrieben, einen vorübergehenden Speicherauszug der betreffenden Kontoaufzeichnungen für einen Zeitraum von 90 Tagen aufbewahren, aber nicht weitergeben.

Unsere Vorgehensweise bei rechtlichen Anfragen
Unsere Vorgehensweise bei rechtlichen Auskunftsersuchen wird durch unseren Respekt für die Privatsphäre und Sicherheit der Kontodaten unserer Benutzer geleitet. Wenn wir eine Anfrage erhalten, wird diese von unserem Team überprüft, um sicherzustellen, dass sie die rechtlichen Anforderungen und die Bestimmungen unserer Richtlinien erfüllt. Wenn wir der Ansicht sind, dass eine Anfrage zu weit gefasst ist, werden wir versuchen, sie, soweit gesetzlich zulässig, einzuschränken.

Prozess für Auskunftsersuchen zu Benutzern von Ancestry
Ancestry reagiert auf gültige gerichtliche Dokumente, die gemäß geltendem Recht ausgestellt wurden.

Bitte geben Sie bei Auskunftsersuchen zu einem Benutzerkonto Folgendes an:

  • Soweit verfügbar/bekannt, den vollständigen Namen des betreffenden Inhabers des Kontos bei Ancestry, den Benutzernamen des Kontoinhabers sowie die mit dem Konto/den Konten verbundene E-Mail-Adresse und/oder Postanschrift;
  • Einzelheiten zu den spezifischen angeforderten Informationen (z. B. „Basisdaten des Abonnenten“) und zum Zusammenhang dieser Informationen mit der Untersuchung;
  • Es ist uns nicht möglich, zu weit gefasste oder vage formulierte Anfragen zu bearbeiten.
  • Eine gültige offizielle E-Mail-Adresse (z. B. Name@Behörde.bund.de), damit wir Sie nach dem Erhalt Ihres gerichtlichen Dokuments kontaktieren können.

Anfragen sind schriftlich zu verfassen und per Einschreiben, Expresskurierdienst oder durch persönliche Zustellung an die nachfolgend aufgeführten Adressen zu übermitteln; zusätzlich kann eine Kopie per E-Mail gesendet werden. Wir nehmen gerichtliche Dokumente nicht per E-Mail oder per Fax entgegen, soweit es sich nicht um Notfallanfragen handelt. Unsere Kontaktinformationen sind am Ende dieses Leitfadens aufgeführt. Schriftliche Anfragen sind auf dem offiziellen Briefpapier mit dem Briefkopf der Strafverfolgungsbehörde zu verfassen und vom zuständigen Strafverfolgungsbeamten zu unterzeichnen.

Soweit dies zulässig ist, werden wir die Benutzer von Anfragen benachrichtigen.
Soweit uns dies nicht rechtlich untersagt ist, benachrichtigen wir Benutzer grundsätzlich von der Anfrage und stellen ihnen die Anfrage zur Verfügung, bevor wir Informationen weitergeben. In den USA können Strafverfolgungsbeamte diese Offenlegung verhindern, indem sie eine von einem Richter unterzeichnete gerichtliche Verfügung gemäß 18 U.S.C. § 2705(b) oder einem entsprechenden einzelstaatlichen Gesetz vorlegen. Aufforderungen, Benutzer nicht zu benachrichtigen, von Strafverfolgungsbeamten außerhalb der USA beurteilen wir gemäß dem geltenden Recht. Bei allen Anfragen können wir darüber hinaus nach eigenem Ermessen entscheiden, den Benutzer nicht zu benachrichtigen, wenn eine solche Benachrichtigung kontraproduktiv wäre und uns gesetzlich erlaubt ist, diese Benachrichtigung zu unterlassen.

Anfragen in Notfällen
Wenn ein Notfall vorliegt, in dem das Leben einer Person gefährdet ist oder das Risiko einer ernsthaften Verletzung besteht, und Ancestry vielleicht im Besitz von Informationen ist, die zur Abwendung der Gefahr notwendig sind, können Strafverfolgungsbeamte per Post oder von einer gültigen offiziellen E-Mail-Adresse aus per E-Mail mit der Betreffzeile „Notfall-Offenlegungsanfrage“ an [email protected] eine Notfall-Offenlegungsanfrage übermitteln. Wir können den Benutzer, wie oben beschrieben, gemäß unserer Richtlinie im Nachhinein von der Anfrage benachrichtigen.

Notfall-Offenlegungsanfragen müssen die folgenden Informationen enthalten:

  • Die klare Angabe auf dem Deckblatt (auf dem offiziellen Briefpapier mit dem Briefkopf der Strafverfolgungsbehörde), dass Sie eine Notfall-Offenlegungsanfrage einreichen;
  • Die Identität der Person, die sich in Todesgefahr befindet oder dem Risiko einer ernsthaften Verletzung ausgesetzt ist;
  • Die Art des Notfalls (z. B. Selbstmordmeldung, Bombendrohung);
  • Soweit verfügbar/bekannt, den vollständigen Namen des Kontoinhabers, den Benutzernamen des Kontoinhabers und die E-Mail-Adresse und/oder Postanschrift, die mit dem Konto/den Konten verbunden ist/sind, dessen/deren Informationen erforderlich sind, um den Notfall zu verhindern;
  • Die spezifischen Informationen, um die ersucht wird, und den Grund, warum diese Informationen erforderlich sind, um den Notfall zu verhindern;
  • Die Unterschrift des Strafverfolgungsbeamten, der die Anfrage einreicht; und
  • Eine gültige offizielle E-Mail-Adresse (z. B. Name@Behörde.bund.de) und Telefonnummer, damit wir Sie kontaktieren können;
Alle sonstigen verfügbaren Einzelheiten oder den weiteren Kontext hinsichtlich der jeweiligen Umstände.

Übermittlung von Anfragen
Bitte beachten Sie, dass wir E-Mail-Mitteilungen, die von Personen, bei denen es sich nicht um Strafverfolgungsbeamte handelt, an die nachfolgende E-Mail-Adresse gesendet werden, ggf. nicht beantworten.

Auskunftsersuchen zu Benutzern von Strafverfolgungsbehörden der USA sind an die folgende Adresse zu richten:

Ancestry.com Operations Inc.
Attn: Legal Department, Law Enforcement Request
1300 W Traverse Parkway
Lehi, UT 84043
USA

E-Mail-Adresse: [email protected]

Auskunftsersuchen zu Benutzern von Strafverfolgungsbehörden außerhalb der USA sind an die folgende Adresse zu richten:

Ancestry Ireland Unlimited Company
Attn: Legal Department, Law Enforcement Request
52-55 Sir John Rogerson’s Quay
Dublin 2, Republik Irland

E-Mail-Adresse: [email protected]

Der Erhalt von Korrespondenz auf diesem Wege wird nur aus Zweckmäßigkeitsgründen angeboten und gilt nicht als Verzicht auf Einwände, einschließlich des Einwands der fehlenden Zuständigkeit oder der nicht ordnungsgemäßen Zustellung.