Aus Familienforschung von Dr. Franz Josef Burghardt
Adressbücher und Melderegister
Für die Familienforschung im 19. und 20. Jahrhundert haben sich die von Städten und Gemeinden herausgegebenen Adressbücher als sehr wertvoll erwiesen. Durch die Sperrung der Personenstandsregister ab 1876 für die - über die Ahnenforschung hinausgehende - Familienforschung sind sie häufig die einzige, in Archiven und Bibliotheken leicht zugängliche Möglichkeit, Informationen über Verwandte der letzten 120 Jahre zu erhalten.
In den großen Städten beginnen sie i.a. zwischen 1800 und 1850 (in Hamburg bereits 1712!) und erscheinen anfangs in fünf- bis zehnjährigem Abstand, später häufig sogar jährlich. Um 1935 wurden in 575 deutschen Städten und Gemeinden Adressbücher herausgegeben, daneben 350 Fachadressbücher von Ständen, Berufen und Branchen. Einen ersten Überblick über die erschienenen Adressbücher gibt das Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung (Verlag Degener).
Ein besonderer Wert der Adressbücher, die in jüngerer Zeit in ein alphabetisches und ein Straßenregister unterteilt sind, liegt in der Angabe über Beruf und Eigentum der Hausbewohner.
Vorläufer des Adressbuches waren die Hof- und Staatskalender des 18. Jahrhunderts, in denen die Behörden und Beamten der Residenzstädte aufgelistet wurden.
Nachdem in der Bundesrepublik um 1980 nahezu alle Haushalte einen Telefonanschluß erhalten hatten, erübrigte sich die Herausgabe von Adressbüchern weitgehend. Ihre Funktion haben die
Telefonbücher übernommen. Mit Telefon-CD-ROMs ist heute auch ein gezielter Zugriff auf einzelne Straßen möglich.
Bislang erst wenig von Familienforschern genutzt sind die für die Zeit vor 1945 in den Stadt- und Gemeindearchiven liegenden
Melderegister, die ausführliche Informationen (Heirat, Geburt, Tod, Herkunft, Beruf) über die dort wohnenden Familien enthalten. Sie beginnen im Verlaufe des 19. Jahrhunderts, sind aber leider in einigen Großstädten im Zweiten Weltkrieg untergegangen.
So verfügt z.B. Bonn über Melderegister ab 1880, Düsseldorf ab 1856. Für die alte Stadt Hamburg liegen nur noch kleine Reste vor; vollständig dagegen sind die Melderegister der 1920-1940 nach Hamburg eingemeindeten Vororte, z.B. die von Altona ab 1865. Hannover hat Bestände ab 1870, Köln verzeichnet einen Totalverlust. Einzelne Städte, wie Düsseldorf 1926-1975, verfügen über
Hausbücher, die zu jedem Haus systematisch die Veränderung seiner Bewohner festhalten. In jedem Einzelfall muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angefragt werden, welche Register noch vorliegen.
Auskünfte müssen schriftlich beantragt werden. Die Kosten für die Sucharbeit sind je nach kommunaler Gebührenordnung und Zeitaufwand unterschiedlich. Sie können 5 bis 50 € betragen, daher sollte immer eine Obergrenze der Kosten vereinbart werden. Zur Erlangung einer Auskunft muss kein rechtliches Interesse nachgewiesen werden.
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