Tipps von Dr. Franz Josef Burghardt:
Sterberegister
Jeder Familienforscher macht früher oder später die Erfahrung, dass es sehr viel schwieriger ist, Angaben zum Tod eines Vorfahren
herauszufinden als die zu seiner Geburt. Seit etwa der Mitte des 19. Jahrhunderts liegt dies vor allem an der zunehmenden
Mobilität, also dem Wechsel des Wohnortes, vorher an der Unvollständigkeit und Unzuverlässigkeit der Sterberegister.
Seit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes 1850/70 war es auch weniger finanzkräftigen Personen möglich, entfernt wohnende Verwandte zu
besuchen. So konnten betagte und hilfsbedürftige Eltern zeitweise bei einem ihrer Kinder wohnen, wo sie dann häufig zu einem
Pflegefall wurden und schließlich auch starben. Wenn Sie also den Tod einer Person nicht in deren Geburts- oder Heiratsort finden,
so sollten Sie zunächst Nachforschungen nach dem Verbleib der Kinder anstellen. Bei deren Heirat ist zudem seit dem 19.
Jahrhundert häufig angegebene, wo ein Elternteil von Braut oder Bräutigam bereits verstorben ist. Dies gilt besonders in den
Gebieten des französischen Zivilrechts, also im Rheinland und in der Pfalz.
TIPP 1:
Suchen Sie in den Heiratsurkunden Ihrer Vorfahren und deren Geschwister nach Angaben über den Tod der Eltern der Brautleute.
Vor 1900 und besonders vor 1800 sind die Angaben über Alter und Eltern der Verstorbenen unzuverlässig. Man interessierte sich
nicht dafür, ob die alte, pflegebedürftige Person 75, 76 oder vielleicht schon 80 Jahre alt war; sie war einfach „sehr alt“. Und
der Betroffene selbst litt oft genug an Gedächtnisschwund, so dass er keine oder nur falsche Angaben über sein Alter machen
konnte. Seine Eltern waren vielleicht schon vor 50 oder mehr Jahren gestorben, seine Mutter manchmal schon im Kindbett. Wer konnte
1800 noch wissen, dass der über 70 Jahre alte Vater seit 1730 von einer Stiefmutter erzogen wurde? Da konnte es leicht vorkommen,
dass im Sterberegister statt der leiblichen Mutter des Verstorbenen dessen Stiefmutter angegeben wurde.
TIPP 2:
Verlassen Sie sich im Sterberegister vor 1900 niemals auf Altersangeben oder auf die Namen der Eltern eines Verstorbenen.
Vor etwa 1750 enthalten die Sterberegister immer weniger Informationen. In vielen Fällen werden die Namen der Beigesetzten nur
noch jahrweise aufgelistet, so dass der Tag des Todes nicht mehr feststellbar ist. Bei einigen Personen ist eventuell das Alter
angegeben, bei anderen nicht. Bei verstorbenen Ehefrauen oder Witwen ist normalerweise auch der Name des Mannes zu finden.
Wenn ein Verstorbener in der Kirche beigesetzt wurde, weil seine Familie dort ein Begräbnisrecht besass, so ist dies normalerweise
im Sterberegister angegeben. Über ein solches Vorrecht gibt es häufig noch Unterlagen in den Pfarrarchiven, etwa in Form von
Stiftungsurkunden oder Testamenten.
TIPP 3:
Suchen Sie auf alten Friedhöfen und auch in Kirchen nach Gräbern ihrer Vorfahren oder deren Verwandten.
Was die Grabstätten des letzten Jahrhundert angeht, die in vielen Fällen bei der Auflösung der Ortsfriedhöfe in den 1970er Jahren
vernichtet wurden, hier noch ein Hinweis: Die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen verfügen weiterhin über die alten Lagepläne dieser
Gräber und über Angaben, wer zuletzt das Grab besaß oder pflegte. Vielleicht erhalten Sie so neue Kontakte zu Ihnen bisher
unbekannten Verwandten.