Aus Familienforschung von Dr. Franz Josef Burghardt
Vergleichende Genealogie
Durch den Vergleich der Entwicklung mehrerer Familien werden Sozialstrukturen offenbar, die weder durch zeitgenössische Quellen noch durch Studien über einzelne Personen oder Familien nachweisbar sind. Damit überschreitet die Genealogie den für den Hobbyforscher allein interessanten Rahmen des Individuums oder seiner Familie. Über detaillierte genealogische Studien der einzelnen Familien hinaus muss auf breiter Basis statistisch gearbeitet werden, um Aussagen über den Typus von Personengruppen machen zu können. Kenntnisse aus der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sind daher unerlässlich.
a) Verwandtschaftstafel
Bei vielen historischen und sozialgeschichtlichen Untersuchungen interessiert man sich für die Verwandtschaft einer Person im weiteren Sinne: Nicht nur die Blutsverwandten, sondern auch die Angehörigen der eingeheirateten Familien sind zu beachten, um das historisch-genealogische Umfeld eines Probanden zu bestimmen. Dies geschieht in Form einer
Affinitätstafel, die theoretisch alle Konsanguinitätstafeln der eingeheirateten Personen, dann die Konsanguinitätstafeln der dort eingeheirateten Personen usw. umfasst. Man beschränkt sich in der Praxis allerdings nur auf kleine, zeitlich begrenzte Ausschnitte, die zudem nur bis zu einem gewissen Verschwägerungsgrad reichen, da zeitlich oder bzgl. des Verwandtschaftsgrades weit entfernte Personen nur selten noch zu dem Personenkreis zu rechnen sind, der das Leben des Probanden beeinflusste. Sicher gehören zu einer solchen Affinitätstafel die Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkeln und Tanten 1. Grades, die Ehefrau und deren entsprechende nahe Verwandtschaft sowie die Kinder. Auch das nahe Umfeld von Schwager oder Schwägerin kann sehr wichtig sein, ebenso Vettern und Cousinen sowie Onkeln und Tanten 2. Grades. Allerdings beschränkt man sich auch hier auf Personen, die aufgrund ihres Berufes, ihrer Bildung oder ihres Besitzes für den Probanden wahrscheinlich von Bedeutung gewesen sind.
Auf der linken Seite ist eine Affinitätstafel des jülich-bergischen Geheimen Rates Karl Kaspar von Hompesch (* um 1670, + 1741) zusammengestellt , in der die fettgedruckten Personen ebenfalls jülich-bergische Geheime Räte kennzeichnen. Man erkennt, dass zwar unter den Vorfahren keine höheren Beamten zu finden sind, wohl aber waren ein Onkel (v. Syberg), ein Onkel seines Schwagers (v. Winkelhausen) und ein Vetter dieses Schwagers (von Hugenpoet) Geheime Räte. Deutlich ist auch in der folgenden Generation die Häufung von Spitzenbeamten zu erkennen, so dass es nicht verwundert, wenn aus diesem Umfeld mit Franz Carl Josef v. Hompesch am Ende des 18. Jahrhunderts ein kurpfalz-bayerischer Minister hervorging.
Alle Blutsverwandten einer Person werden in ihrer
Konsanguinitätstafel erfasst, die neben der eigenen Nachfahrentafel alle Nachfahrentafeln der Vorfahren umfasst. Zu jedem Ehepaar der Ahnentafel ist also dessen Nachkommenschaft zu untersuchen. Eine nennenswerte Bedeutung hat die Konsanguinitätstafel aber nicht.