Aus Familienforschung von Dr. Franz Josef Burghardt
Zivilstandsregister
In einigen Regionen Deutschlands gab es bereits vor 1875 von staatlicher Seite aus geführte oder beaufsichtigte Beurkundungen für Geburten,
Heiraten und Sterbefälle. Diese werden in Abgrenzung zu den späteren reichseinheitlichen Personenstandsregistern allgemein
Zivilstandsregister genannt und sind für Forschungen ohne jede rechtliche Einschränkung benutzbar.
Erstmals vorgeschrieben wurden derartige staatliche Beurkundungen im Gesetzbuch der Französischen Revolution, dem Code Civil. Daher
beginnen die Zivilstandsregister in den seinerzeit von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebieten Deutschlands durch eine
Verordnung vom 12. Floréal VI (1.5.1798). Im rechtsrheinischen Großherzogtum Berg folgte ihre Einführung durch Art. 27 des Dekrets vom
12.11.1809. Diese Register wurden nach Französischem Recht auch nach dem Wiener Kongress (1815) in den an Preußen fallenden Gebieten des
Rheinlands fortgesetzt mit Ausnahme der Kreise Dinslaken, Rees, Duisburg, Mülheim/Ruhr und Oberhausen. Ebenfalls keine Fortführung der
französischen Zivilstandsregister gibt es im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau einschließlich der Gebiete im nördlichen Westerwald, die
1803/15 vorübergehend zu Nassau gehörten und dann an Preußen fielen.
Heute befindet sich die Erstausführung der rheinischen Zivilstandsregister in den jeweiligen Gemeinden, die Zweitausführung überwiegend in
staatlichen Archiven.
So sind im Personenstandsarchiv Brühl die Zweitschriften der Zivilstandsregister aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf gesammelt.
Aus dem Mittelrhein-Mosel-Raum befinden sich zahlreiche Zivilstandsregister im Landeshauptarchiv Koblenz. Eine Übersicht dazu bietet das
Verzeichnis der Bestände des Landeshauptarchivs Koblenz, Teil 2, 2. Aufl. Koblenz 1982 (Veröff. aus rheinland-pfälzischen und
saarländischen Archiven, Kl. Reihe, Heft 5), S.118-157. Im Saarland sind die Zweitschriften der Zivilstandsregister im Landeshauptarchiv
Saarbrücken gesammelt, nicht aber in der Pfalz.
Auch in anderen, von Napoleon regierten oder beeinflussten Gebieten Deutschlands wurden vor 1815 kurzzeitig Zivilstandsregister eingeführt,
so in Baden, Frankfurt, Nassau, Westfalen, Hannover, Lübeck und an der Nordseeküste. Aber nur in Bremen und Lübeck wurden sie fortgeführt. In
Baden wurden 1811 die Pfarrer zu staatlichen Standesbeamten erklärt und mit der Führung von Registern beauftragt.
Über Einzelheiten der Zivilstandsregisterführung im 19. Jahrhundert, insbesondere über die Notzivilehe bei konfessionslosen
Brautpaaren, informiert der Artikel Die Personenstandsregister im Deutschen Reich, der im Anhang abgedruckt ist.
Vielfach erhalten geblieben sind auch die Heiratsbelege, die die Brautleute als Urkunden oder Bescheinigungen dem Standesbeamten bei der
Eheschließung vorlegen mussten. Umfangreiche Sammlungen solcher "Beiakten" finden sich heute in den staatlichen Archiven Brühl
(Nordrhein) und Speyer (Pfalz), teilweise auch in Saarbrücken und Koblenz.