Hinter jeder Geburtsurkunde verbirgt sich eine Geschichte.
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Jetzt StartenSie begleitet uns von der Wiege bis zur Bahre: die Geburtsurkunde. Sie ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist seine Existenz und Identität. Aus diesem Grund sind sie von immenser Bedeutung in der Familienforschung. Als Informationsquelle markieren sie oft den Beginn der Suche nach den eigenen Wurzeln bei der Erstellung Ihres persönlichen Stammbaums.
Erstellt werden sie vom zuständigen Standesamt, in dem eine Geburt angezeigt wird. Ein Standesbeamter füllt - früher handschriftlich, heute maschinell oder elektronisch – den Vordruck aus. Meist zu Jahresende werden dann die in einem Standesamt dokumentierten Geburten in Geburtsregistern zusammengebunden und aufbewahrt. Urkunden, die älter als 110 Jahre sind, gehen in ein dafür zuständiges Archiv zur endgültigen und dauerhaften Archivierung. Damit werden diese für die Familienforschung so wertvollen Unterlagen öffentlich zugänglich.
Die Geburtsurkunde – damals und heute
Bereits am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die Beurkundung des Zivilstandes der Bevölkerung in Frankreich regelte. Dazu gehörten auch einige heute in Deutschland liegende Gemeinden. Mit der Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen wurden ab dem 1. Mai 1798 in den vier neu errichteten Départements (Rhin et Moselle, Roer, Sarre, Mont Tonnerre/Donnersberg) Geburtsregister sowie Heirats- und Sterberegister nach französischem Vorbild offiziell eingeführt. Diese Register sind chronologisch, meist als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Zivilstandsregister” bezeichnet werden. Diese Zivilstandsregister wurden in den dortigen und einigen rechtsrheinischen Gebieten bis zur Einführung der Personenstandsregister weitergeführt.
Solche Beurkundungen wurden erstmals ab dem 1. Februar 1870 im damaligen Großherzogtum Baden von örtlichen Standesämtern übernommen und die Bezeichnung “Personenstandsregister” wurde etabliert. Wenige Jahre später übernahmen die damaligen preußischen Provinzen ab dem 1. Oktober 1874 diese Dokumentationsweise. Für das gesamte damalige Deutsche Reich wurde die Registrierung durch örtliche Standesämter ab dem 1. Januar 1876 übernommen. Diese verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern. Die Kirchenbücher werden im Gegensatz zu der staatlichen Beurkundung konfessionell getrennt von den Pastoren einer Gemeinde geführt.
Üblicherweise enthalten Geburtsurkunden folgende Angaben:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum und Ort der Beurkundung
- Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession (oft eine Hebamme oder der Vater des Kindes)
- Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, falls verheiratet meist der Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
- Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
- Unterschriften der anzeigenden Person und des Standesbeamten
Riesiger Bestand an digitalisierten Geburtsregistern bei Ancestry
Ancestry stellt Ihnen digitalisierte Geburtsurkunden bzw. Geburtsregister von 1792 bis derzeit 1904 aus vielen deutschen Regionen und eine umfangreiche Kirchenbuchsammlung und viele Millionen andere historische Dokumente, die bis Mittelalter und die frühe Neuzeit zurückreichen, online zur Verfügung. Derzeit kann auf mehr als 20 Milliarden historische Schriften und Bilder zugegriffen werden. So kann ihr Stammbaum mit Daten und Informationen aus Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Kirchenbüchern gefüllt und mit zusätzlichen Dokumenten wie Militärunterlagen, Auswandererlisten oder Adressbüchern, die Details aus dem Leben ihrer Vorfahren verraten, ergänzt werden. Generation um Generation kann nun Ihr Stammbaum wachsen.
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