Quelleninformationen

Quelle: Landeshauptarchiv Schwerin
Ancestry.com. Mecklenburg-Schwerin Volkszählung, 1819 [Datenbank online]. Provo, UT, USA: Ancestry.com Operations Inc, 2007.
Ursprüngliche Daten: Mecklenburg-Schwerin (Großherzogtum), Volkszählungsamt. Volkszählung 1819. Landeshauptarchiv Schwerin. 2.21-4/4 Bevölkerungs-, Geburts-,Konfirmations-, Heirats- und Sterbelisten.

 Mecklenburg-Schwerin Volkszählung, 1819

Das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin entstand 1701 als Folge der Teilung des Herzogtums Mecklenburg. 1815 wurde es zum Großherzogtum. Das Territorium ist jetzt Teil des nordöstlichen deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Auf landesherrliche Verordnung vom 18. Juni 1819 wurde im August 1819 die erste allgemeine Volkszählung zu bevölkerungsstatistischen Zwecken im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin durchgeführt. Es war die erste Volkszählung in diesem Territorium, von der die Zähllisten bis heute flächendeckend erhalten sind. Die Erhebung war vom Deutschen Bund angeordnet worden, um die Militärkontingente der einzelnen Territorien für die Zwecke des Bundes genau ermitteln zu können.

Im Gegensatz zu den späteren Volkszählungen, erfasste man 1819 auch den Geburtsort, den Grundbesitz und die Ortsanwesenheit der Einwohner. Diese detaillierte Erfassung macht die Volkszählung von 1819 für die Familienforschung besonders interessant. Ein weiterer Unterschied ist die listenmäßige Überlieferung statt der Dokumentation auf den ursprünglichen Zählformularen. Auf der Grundlage einer landesherrlichen Verordnung verzeichneten die lokalen Behörden die Einwohner nach einem einheitlichen Formular.

Die Listen enthalten Angaben über jeden Einwohner:

  • Eintragsnummer

  • Namen

  • Geschlecht

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Name der Kirchengemeinde, zu der der Geburtsort gehört

  • Stand und Gewerbe

  • Beziehung zum Familienoberhaupt

  • Grundbesitz

  • Aufenthaltsdauer

  • Familienstand

  • Religion

Durch die Erfassung der Einwohner in Listen, ist es nicht immer möglich zu erkennen, wo ein Haushalt endet und der nächste beginnt. Auch sind die Familienoberhaupte nicht gesondert kenntlich gemacht. In vielen Fällen kann man das Familienoberhaupt an dem angegebenen Besitz erkennen, bei den Besitzlosen kann man das Familienoberhaupt nur an der Reihenfolge der Personen vermuten.

Die Geburtsdaten sind zum Teil durch die Angabe des Heiligentages und des Jahres erfasst, z. B. „Pfingsten 1790“. Für die Auflösung des Datums müssen in solchen Fällen Hilfsmittel verwendet werden. Die Geburtsdaten sollten zur Kontrolle im Jahr 1819 anhand der Kirchenbücher überprüft werden. Dies ist jedoch nicht durchgängig und zuverlässig geschehen.

Die Einwohnerlisten sind nach der damaligen Verwaltungsstruktur in Domanialämter, Ritterschaftsämter, Klosterämter, Rostocker Distrikt und Distrikt Wismar sowie nach Städten zusammengefasst. Innnerhalb der Ämter und Städte sind die Listen alphabthisch nach Orten bzw. Ortsteilen geordnet.

Durch die Volkszählung von 1819 wurde für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin eine Einwohnerzahl von etwa 388.000 Personen ermittelt.

So verwenden Sie diese Datenbank:

Diese Datenbank kann auf zwei Arten durchsucht werden. Entweder suchen Sie nach dem Namen und/oder einigen der zuvor erwähnten Datenfelder (wie Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort) einer Person, und zwar mit obiger Vorlage. Oder Sie durchsuchen die Volkszählung, indem Sie die Bilder auf einen bestimmten Distrikt und eine bestimmte Stadt einschränken, wo die Person wohnte.

Warum soll ich Volkszählungen verwenden?

Die Mecklenburg-Schwerin-Volkszählung von 1819 enthält sehr viel Informationen über Einzelpersonen. Volkszählungen sind sehr nützlich zur Suche nach Personen an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie können dazu verwendet werden, Familiengruppen zusammenzustellen, und können auch genug Informationen enthalten, die Sie auf andere Aufzeichnungen verweisen. Diese Volkszählung gibt zum Beispiel Auskunft über die Religion der Person, sowie das Geburtsdatum und die Kirchengemeinde. Dadurch erfahren Sie, wann und wo Sie nach Kirchenbüchern suchen können. Je nach Beruf der Person oder je nachdem, ob sie Land besaßen, können Sie in Berufsaufzeichnungen und Landesaufzeichnungen weitere Nachforschungen anstellen.