Quelleninformationen
Ludwigshafen, Deutschland, Zivilstandsregister, 1798-1875
Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Geburts-, Heirats- und Sterberegister für Ludwigshafen ab dem Jahre 1851 sowie ab 1798 für einige zuvor eigenständige Ortschaften, die später zu Ludwigshafen eingemeindet wurden. Ludwigshafen liegt am linken Rheinufer gegenüber der Stadt Mannheim etwa 20 km nördlich von Speyer und etwa 25 km nordwestlich von Heidelberg in der Metropolregion Rhein-Neckar in der Pfalz. Ludwigshafen gehört als kreisfreie Stadt zum 1946 gegründeten Bundesland Rheinland-Pfalz.
Ludwigshafen, zu Ehren von König Ludwig I. von Bayern benannt, bekam im Jahre 1852 die Rechte einer Gemeinde und wurde 1859 zur eigenständigen Stadt erhoben. Seit 1882 trägt sie offiziell den Zusatz „am Rhein“. Während des Zeitraums der Sammlung gehörten, die später zu Ludwigshafeneingemeindeten Orte anfangs zur Französischen Republik und ab 1816 zum Königreich Bayern. Enthalten sind neben Ludwigshafen weitere acht Gemeinden, deren Laufzeiten variieren. Für die Gemeinde Maudach liegt neben den originalen Zivilstandsregistern eine nachträglich angelegte Dokumentation der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle ab 1730 vor. Bei Oggersheim und Rheingönheim sind zusätzlich einige frühe Standesamtsregister enthalten.
Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den linksrheinischen Gebieten, zu denen auch die Stadt Ludwigshafen gehört, nach dem Vorbild der französischen Zivilstandsdokumentation bereits ab dem 1. Mai 1798 geführt worden. Für das gesamte damalige Deutsche Reich wurde die Registrierung durch örtliche Standesämter dann ab dem 1. Januar 1876 übernommen.
Die Register sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Zivilstandsregister” bezeichnet werden. Gelegentlich sind ergänzend alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.
Informationen zu den Dokumenten
Die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sind von den Beamten des Zivilstandes anfänglich ohne Vordrucke und zwischenzeitlich auf Französisch beurkundet. Ab 1815 gibt es dann oft vorgedruckte Formulare, die auf Deutsch ausgefüllt wurden. Dabei weichen meistens das Geburtsdatum und das Sterbedatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:
Bei Geburten:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Beurkundung
- Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachnamen, Alter, Beruf, Wohnort
- Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Alter, Wohnort
- Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
- Unterschriften
Bei Eheschließungen:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Heirat
- Bräutigam: Vornamen, Nachname, Stand/Beruf, Wohnort, Geburtsdatum und –ort, Angaben zu seinen Eltern
- Braut: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Stand/Beruf, Wohnort, Geburtsdatum und –ort, Angaben zu ihren Eltern
- Verweise u.a. zur Aufgeboten
- Zeugen
- Unterschriften
Bei Sterbefällen:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Beurkundung
- Anzeigende Person: Vornamen, Nachname, Beruf/Stand, Wohnort
- Verstorbene Person: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Stand/Beruf, Alter, Wohnort, Geburtsort, Ehepartner/Eltern, Sterbeort und -datum, Zeitpunkt des Todes
- Unterschriften
Informationen zur Benutzung
Je nach Jahr und Art der Register sind mehrere Einträge pro Seite zu finden, Einträge fortlaufend und seitenübergreifend oder auf zwei nacheinander dargestellten Seiten beurkundet.
Am Rand der Zivilstandsregister können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen der beurkundeten Personen vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen.
In den frühen Zivilstandsregistern wurde bis zum 31. Dezember 1805 der französische Revolutionskalender verwendet.
In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde und danach die Art der Register (Geburtsregister, Heiratsregister, Sterberegister oder ein Register, in dem Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zusammen dokumentiert sind) ausgewählt werden. Anschließend erscheinen die jeweiligen Laufzeiten.