Quelleninformationen
Oldenburg, Deutschland, Geburtsregister, 1876-1905
Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Geburtsregister sowie Namensverzeichnisse aus Oldenburg und umfasst die Jahre von 1876 bis einschließlich 1905. Oldenburg ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Niedersachsen.
Die Universitätsstadt liegt an der Hunte ca. 50 km westlich von Bremen und ca. 50km südlich von Wilhelmshaven. Die Ursprünge der heutigen drittgrößten Stadt Niedersachsens gehen bis ins 7. und 8. Jahrhundert zurück mit einer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 1108. Im Jahre 1345 bekam Oldenburg die Stadtrechte. Eine Blüte erlebte Oldenburg vor allem während der Regentschaft von Graf Anton Günter im 17. Jahrhundert. Sie war Residenz- und Hauptstadt der Grafschaft, des Herzogtums, des Großherzogtums, des Freistaates und des Landes Oldenburg. Die amtliche Bezeichnung in Abgrenzung zu Oldenburg in Holstein ist daher Oldenburg in Oldenburg (Olbg.)
Enthalten sind neben der Stadt Oldenburg auch die Landgemeinde Oldenburg sowie die Ortschaften Eversten, Ohmstede und Osternburg, deren Laufzeiten variieren. Die Landgemeinde umschloss die Stadt in alle Richtungen. Sie wurde im Jahre 1897 in die Gemeinden Ohmstede und Eversten aufgeteilt.
Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind von den örtlichen Standesämtern im gesamten damaligen Deutschen Reich ab dem 1. Januar 1876 eingerichtet worden. Sie sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Ergänzend sind alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.
Informationen zu den Dokumenten
Die Geburten sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weicht meistens das Geburtsdatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Beurkundung
- Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
- Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
- Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
- Unterschriften
Die Namensverzeichnisse sind alphabetisch nach dem Nachnamen des Kindes geordnet. Sie sind entweder jahrgangsweise oder mehrere Jahre umfassend als separate Bücher gebunden oder befinden sich innerhalb der jeweiligen Geburtsregister. Sie enthalten folgende Angaben:
- Nachname, Vornamen des Kindes
- Verweis zum Geburtsregister (Nummer und Jahrgang des Registers)
Informationen zur Benutzung
Jedes Dokument umfasst eine Seite. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. In den Fällen, in denen das Kind bei der Geburt noch keine Vornamen erhalten hat, sind diese in der Beischreibung nachgetragen worden. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes. In der Box “Diese Sammlung durchsuchen” kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden. Sind Namensverzeichnisse als separate Bücher zu dieser Gemeinde vorhanden, erscheinen sie am Ende der Box. Sind die Namensverzeichnisse hingegen innerhalb der Register, können diese zu Beginn der einzelnen Jahrgänge direkt in den Dokumenten gefunden werden.