Quelleninformationen

Ancestry.com. Östliche preußische Provinzen, Polen, Personenstandsregister 1874-1945 [Datenbank online]. Provo, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2016.
Ursprüngliche Daten: Zivilstandsregister, 1874–1945. Digital images. Landesarchiv, Berlin, Deutschland.

 Östliche preußische Provinzen, Polen, Personenstandsregister 1874-1945

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Geburts,- Heirats,- und Sterberegister, zusammenfassend Personenstandsregister genannt, aus zahlreichen Standesämtern östlicher preußischer Provinzen, die im heutigen Polen liegen und umfasst die Jahre von 1874 bis einschließlich 1945.

Der Begriff „Preußen“ bezeichnete seit dem Mittelalter den Siedlungsbereich der Prußen und die aus ihm hervorgegangenen Herrschaftsgebiete außerhalb des Heiligen Römischen Reiches. Nachdem der hohenzollernsche Kurfürst Friedrich III. sich im Jahre 1701 als Friedrich I. zum König von Preußen krönen ließ, wurden seine Besitzungen als Königreich Preußen bezeichnet. Aus dem Königreich, das seit 1871 der dominierende Bundesstaat des Deutschen Reiches war, entstand 1918 der republikanische Freistaat Preußen, der bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand. Die Hauptstadt des Herzogtums Preußen war Königsberg, die des Königreichs und späteren Freistaats Berlin. Das Königreich und der Freitstaat Preußen waren in mehrere Provinzen eingeteilt, die wiederum in mehrere Regierungsbezirke und Kreise gegliedert waren. In dieser Sammlung sind vor allem Dokumente aus den Kreisen der östlichen preußischen Provinzen wie Ostpreußen, Schlesien, Westpreußen, Brandenburg, Pommern und die Grenzmark Posen-Westpreußen enthalten. Die Art der Dokumente sowie deren Laufzeiten variieren. Es sind nicht für alle Standesämter alle Personenstandsregister verfügbar.

Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den damaligen preußischen Provinzen von den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 eingerichtet worden. Die Register sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Ergänzend sind für einige Gemeinden alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weichen meistens das Geburtsdatum und das Sterbedatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

Bei Geburten:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Beurkundung
  • Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
  • Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
  • Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
  • Unterschriften

Bei Eheschließungen:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Heirat
  • Bräutigam: Beruf, Vornamen, Nachname, Konfession, Alter oder Geburtsdatum und –ort, Wohnort sowie Angaben zu seinen Eltern und deren Wohnort
  • Braut: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Konfession, Alter oder Geburtsdatum und –ort, Wohnort sowie Angaben zu ihren Eltern und deren Wohnort
  • Zeugen
  • Unterschriften

Bei Sterbefällen:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Anzeigende Person: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Beruf, Wohnort/Adresse, Konfession
  • Verstorbene Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Alter, Konfession, Wohnort/Adresse, Geburtsort und –datum, Ehepartner/Eltern, Sterbeort und –datum, Zeitpunkt des Todes
  • Ab 1938 oft auch Angabe der Todesursache und Verweise zum Geburts- und/oder Heiratsregister
  • Unterschriften

Informationen zur Benutzung

Bei den Geburten umfasst jedes Dokument eine Seite. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes.

Bei den Eheschließungen umfasst jedes Dokument eine Vorder- und Rückseite, die nacheinander dargestellt werden.

Bei den Sterbefällen umfasst jedes Dokument eine Seite. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um einen Verwandten des Verstorbenen, in den Kriegsjahren des Ersten und Zweiten Weltkrieges wurden die Anzeigen auch von den zuständigen Behörden übernommen.

Am Rand der Personenstandsregister können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes, des Ehepaares oder des Verstorbenen vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen.

In der Box “Diese Sammlung durchsuchen” kann zunächst das Standesamt, danach die Laufzeit und schließlich die Art der Dokumente ausgewählt werden. Oft sind nur die Namensverzeichnisse zu den Personenstandsregistern verfügbar.