Quelleninformationen

Ancestry.com. Hessen, Deutschland, ausgewählte Sterberegister, 1851-1958 [Datenbank online]. Lehi, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2016.
Ursprüngliche Daten: Sterberegister und Namensverzeichnisse. Hessisches Landesarchiv, Marburg, Deutschland, Europäische Union.

 Hessen, Deutschland, ausgewählte Sterberegister, 1851-1958

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Sterberegister von zahlreichen Gemeinden, die heute im Bundesland Hessen liegen. Der Umfang und die Zeitspanne der Sterbeurkundenurkunden variiert. Die Aufzeichnungen für Frankfurt a. Main beginnen bereits 1851. Für einige andere Gemeinden liegen nur wenige Jahrgänge vor. Welche Orte und Laufzeiten enthalten sind, erfahren sie über die Box „Diese Sammlung durchsuchen“.

Die seit dem 13. Jahrhundert bestehende und im Laufe der Zeit territorial gewachsene Landgrafschaft Hessen wurde nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen im Jahre 1567 nach damaligem Erbrecht unter seinen vier Söhnen aufgeteilt und es bildeten sich zunächst die Linien Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Hessen-Marburg, Hessen-Rheinfels. Da die letzten beiden Linien kinderlos blieben, gingen diese Gebiete an die verbleibenden Linien über. Diese Teilung Hessens bestimmte seine wechselvolle Geschichte bis zur Vereinigung zum Land „Großhessen“ im Jahre 1945 und zur Gründung des Bundeslandes am 1. Dezember 1946.

Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den damaligen preußischen Provinzen, zu denen auch viele hessische Gemeinden dieser Sammlung gehörten, von den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 eingerichtet worden. Die Register sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Die Personenstandsregister der nicht preußischen Gemeinden in Hessen beginnen ab dem 1. Januar 1876. Ergänzend sind gelegentlich alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Sterbefälle sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weicht meistens das Sterbedatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Anzeigende Person: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Beruf, Wohnort/Adresse, Konfession
  • Verstorbene Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Alter, Konfession, Wohnort/Adresse, Geburtsort und –datum, Ehepartner/Eltern, Sterbeort und –datum, Zeitpunkt des Todes
  • Ab 1938 Verweise zum Geburts- und/oder Heiratsregiste
  • Von 1938 bis 1957 oft auch Angabe der Todesursache
  • Unterschriften

Informationen zur Benutzung

Jedes Dokument umfasst in der Regel eine Seite. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Verstorbenen vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um einen Verwandten des Verstorbenen, später wurden die Anzeigen auch von der Verwaltung eines Krankenhauses oder von einem Bestatter übernommen.

Die Sterberegister enthalten auch sogenannte „Kriegssterbefälle“ des Zweiten Weltkrieges. Einige Verstorbene wurden erst nachträglich von der „Wehrmachtsauskunftstelle für Kriegsverluste und Kriegsgefangene“, heute kurz Deutsche Dienststelle (WASt) in Berlin angezeigt.

In der Box “Diese Sammlung durchsuchen” kann die Gemeinde sowie die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden. Sind Namensverzeichnisse als separat gebundene Bücher vorhanden, befinden sie sich am Ende der Box.