Quelleninformationen
Bischofswerda, Deutschland, Geburtsregister, 1876-1902
Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Geburtsregister aus Bischofswerda und umfasst die Jahre von 1876 bis einschließlich 1902. Die Kreisstadt Bischofswerda liegt etwa 35 km östlich von Dresden am Rande der Oberlausitz im heutigen Bundesland Sachsen. Als inoffizieller Ortsname wird Bischofswerda von den Bewohnern auch Schiebock genannt. Die erste urkundliche Erwähnung stammt bereits aus dem Jahre 1227. Mehrere verheerende Brände zerstörten im Laufe der Jahrhunderte immer wieder die Stadt. Als Sehenswürdigkeit gilt heute vor allem der große Altmarkt mit klassizistischem Rathaus. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte Bischofswerda bis 1918 zum Königreich Sachsen. Enthalten sind weitere 11 Gemeinden des Landkreises Bautzen. Die Laufzeiten von deren Registern variieren.
Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind von den örtlichen Standesämtern im gesamten damaligen Deutschen Reich ab dem 1. Januar 1876 eingerichtet worden. Sie sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Ergänzend sind gelegentlich alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.
Informationen zu den Dokumenten
Die Geburten sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weicht meistens das Geburtsdatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Beurkundung
- Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
- Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
- Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
- Unterschriften
Informationen zur Benutzung
Jedes Dokument umfasst eine Seite. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. In den Fällen, in denen das Kind bei der Geburt noch keine Vornamen erhalten hat, sind diese in der Beischreibung nachgetragen worden. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes. In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die Laufzeit und Bände der Register ausgewählt werden. Sind Namensverzeichnisse vorhanden, befinden sie sich innerhalb der Register und können direkt in den Dokumenten gefunden werden.