Quelleninformationen
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Deutschland, Geburtsregister 1874-1905
Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Geburtsregister aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin und umfasst die Jahre von 1874 bis einschließlich 1905. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt im Nordwesten des heutigen Bundeslandes Brandenburg und entstand im Zuge der brandenburgischen Kreisreform 1993. Die Region ist vor allem land- und forstwirtschaftlich geprägt. Ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor ist der Erholungstourismus. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte die Region zur preußischen Provinz Brandenburg. Enthalten sind 65 Gemeinden, darunter auch die Städte Kyritz, Lindow, Neuruppin, Neustadt (Dosse), Rheinsberg und Wittstock/Dosse.
Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den damaligen preußischen Provinzen von den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 eingerichtet worden. Die Register sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Ergänzend sind für die meisten hier enthaltenen Gemeinden alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.
Informationen zu den Dokumenten
Die Geburten sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weicht meistens das Geburtsdatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Beurkundung
- Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
- Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
- Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
- Unterschriften
Informationen zur Benutzung
Jedes Dokument umfasst eine Seite. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. In den Fällen, in denen das Kind bei der Geburt noch keine Vornamen erhalten hat, sind diese in der Beischreibung nachgetragen worden. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes.
In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden.