Diese Sammlung enthält Familienregister aus zahlreichen Gemeinden, die heute im Bundesland Baden-Württemberg liegen. Nicht enthalten sind die ehemals badischen Gemeinden. Die ältesten Einträge reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück, als 1559 die Große Württembergische Kirchenordnung erschien. Die meisten Aufzeichnungen enden im späten 19. Jahrhundert, einige reichen jedoch bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges und mitunter auch bis in die 1980er Jahre.
Seit 1495 war Württemberg ein Herzogtum, wurde 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Königreich erhoben. Als solches war Württemberg bis zur deutschen Reichsgründung 1871 ein souveräner Staat. Von 1945 bis 1952 war das Gebiet unter den alliierten Kontrollmächten aufgeteilt. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde es 1952 mit Baden und den Hohenzollernschen Landen im neuen Land Baden-Württemberg vereint. Enthalten sind unter anderem die Städte Schwäbisch-Hall, Stuttgart, Tübingen und Ulm.
Informationen zu den Dokumenten
Die Familienregister wurden in Württemberg umfangreich ab 1808 ergänzend neben den Kirchenbüchern geführt. Auf einem ein- oder doppelseitigen tabellarisch angelegten Familienblatt sind in der Regel drei Generationen erfasst. Ausgangspunkt ist der männliche Haushaltvorstand. Die Familienregister sind meist alphabetisch nach dem Angangsbuchstaben des Nachnamens angelegt worden. Je nach individuellen und zeittypischen Formulierungen sind üblicherweise folgende Angaben zu finden:
Haushaltvorstand, Hausvater: Nachname, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Hochzeitsdatum, Sterbedatum, Angaben zu seinen Eltern
Hausmutter: Nachname, Mädchenname, Vornamen, Geburtsdatum, Hochzeitsdatum, Sterbedatum, Angaben zu ihren Eltern
Kinder: Nachname, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Konfirmation oder Kommunion, Hochzeitsdatum, Angaben zum Ehepartner, Sterbedatum, enthalten sind oft auch uneheliche oder voreheliche Kinder
Informationen zur Benutzung
Diese Sammlung basiert auf einer älteren Mikroverfilmung. In der Box “Diese Sammlung durchsuchen” kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden.