Quelleninformationen

Ancestry.com. Moers, Deutschland, Geburtsregister 1798-1907 [Datenbank online]. Lehi, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2017.
Ursprüngliche Daten: Geburtsregister. Stadtarchiv Moers, Moers, Deutschland.

 Moers, Deutschland, Geburtsregister 1798-1907

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Geburtsregister aus Moers und umfasst die Jahre von 1798 bis einschließlich 1907. Die Stadt im Kreis Wesel, der zum Regierungsbezirk Düsseldorf gehört, liegt am Niederrhein am westlichen Rande des Ruhrgebiets etwa 10 km westlich von Duisburg und etwa 15 km nördlich von Krefeld im heutigen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet wurde schon früh besiedelt. Römische Siedler gründeten bereits 69 n. Chr. den heutigen Ortsteil Asberg. Im Jahre 1300 bekam Moers die Stadtrechte verliehen. Als Wahrzeichen der Stadt gilt des Moerser Schloss als ältestes bekanntes Gebäude. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte Moers anfangs zum französischen Département de la Roar und ab 1815 zu Preußen. Enthalten sind auch die Gemeinden Baerl, Kapellen und Repelen. Die Register für Moers Stadt und Moers Land wurden zwischen 1859 und 1875 separat geführt, da eine eigene Bürgermeisterei für Moers Land gegründet wurde.

Am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die Beurkundung des Zivilstandes in Frankreich regelte. Mit der Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen wurden dort ab dem 1. Mai 1798 in den neu errichteten Départements Geburts-, Heirats- und Sterberegister nach französischem Vorbild offiziell eingeführt. In den damaligen preußischen Provinzen wurden diese Beurkundungen schließlich von den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 in Form von Personenstandsregister übernommen.

Die Zivilstands- und Personenstandsregister sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt. Gelegentlich sind ergänzend alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Zivil- und Personenstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Geburten der Zivilstandsregister sind anfänglich rein handschriftlich, dann teilweise auf vorgedruckten Formularen in deutscher Sprache beurkundet. Bis Ende 1805 bezieht sich das Datum auf den französischen Revolutionskalender. Die Geburten zwischen 1803 und 1814 sind auf französisch beurkundet, ab 1815 wieder auf deutsch. Ab 1876 wurden dann die standartisierten Vordrucke der Personenstandsregister verwendet. In den Dokumenten weicht meistens das Geburtsdatum von dem der Beurkundung ab. Je nach Formular und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Beurkundung
  • Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
  • Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
  • Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
  • Unterschriften

Informationen zur Benutzung

Am Rand der Dokumente können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. In den Fällen, in denen das Kind bei der Geburt noch keine Vornamen erhalten hat, sind diese in der Beischreibung nachgetragen worden. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes. Bei der Angabe der Adresse erscheint oft der Ortsname und die Hausnummer. Straßennamen waren früher besonders in kleineren Gemeinden noch nicht üblich. In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden.