Quelleninformationen
Moers, Deutschland, Sterberegister 1803-1986
Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Sterberegister aus Moers und umfasst die Jahre von 1798 bis einschließlich 1986. Die Stadt im Kreis Wesel, der zum Regierungsbezirk Düsseldorf gehört, liegt am Niederrhein am Rande des Ruhrgebiets etwa 10 km westlich von Duisburg und etwa 15 km nördlich von Krefeld im heutigen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet wurde schon früh besiedelt. Römische Siedler gründeten bereits 69 n. Chr. den heutigen Ortsteil Asberg. Im Jahre 1300 bekam Moers die Stadtrechte verliehen. Als Wahrzeichen der Stadt gilt des Moerser Schloss als ältestes bekanntes Gebäude. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte Moers anfangs zum französischen Département de la Roar und von 1815 bis 1918 zu Preußen. Enthalten sind auch die Gemeinden Baerl, Kapellen und Repelen. Die Register für Moers Stadt und Moers Land wurden zwischen 1859 und 1906 separat geführt, da eine eigene Bürgermeisterei für Moers Land gegründet wurde.
Am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die Beurkundung des Zivilstandes in Frankreich regelte. Mit der Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen wurden dort ab dem 1. Mai 1798 in den neu errichteten Départements Geburts-, Heirats- und Sterberegister nach französischem Vorbild offiziell eingeführt. In den damaligen preußischen Provinzen wurden diese Beurkundungen schließlich von den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 in Form von Personenstandsregister übernommen.
Die Zivilstands- und Personenstandsregister sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt. Gelegentlich sind ergänzend alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Zivil- und Personenstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.
Informationen zu den Dokumenten
Die Sterbefälle der Zivilstandsregister sind anfänglich rein handschriftlich, dann teilweise auf vorgedruckten Formularen in deutscher Sprache beurkundet. Bis Ende 1805 bezieht sich das Datum auf den französischen Revolutionskalender. Die Sterbefälle zwischen 1803 und 1814 sind auf französisch beurkundet, ab 1815 wieder auf deutsch. Ab 1876 wurden dann die standartisierten Vordrucke der Personenstandsregister verwendet. In den Dokumenten weicht meistens das Sterbedatum von dem der Beurkundung ab. Je nach Formular und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:
- Laufende Nummer des Dokuments
- Datum der Beurkundung
- Anzeigende Person (teilweise mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses): Vornamen, Nachname, Beruf/Stand, Alter, Wohnort
- Verstorbene Person: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Stand/Beruf, Alter, Wohnort, Geburtsort, Ehepartner/Eltern, Sterbeort und -datum
- Ab 1938 Verweise zum Geburts- und/oder Heiratsregister
- Von 1938 bis 1957 oft auch Angabe der Todesursache
- Unterschriften
Informationen zur Benutzung
Am Rand der Dokumente können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Verstorben vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um einen Verwandten des Verstorbenen. Die Sterberegister enthalten auch sogenannte „Kriegssterbefälle“ des Zweiten Weltkrieges, die von dem Oberkommando der Wehrmacht angezeigt wurden.
In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden. Sind Namensverzeichnisse enthalten, befinden diese sich zu Beginn oder am Ende der jeweiligen Register.