Quelleninformationen
Stadtarchiv Schwerin, Deutschland, Geburten, 1876–1909
Informationen zu den Stadtarchiven aus Schwerin, Geburten, 1876–1909
Allgemeine Informationen zur Sammlung
Diese Sammlung enthält Geburtsregister des Standesamts Schwerin aus den Jahren 1876 bis 1909. Die Einträge wurden von Hand auf vorgedruckte Formulare geschrieben und dann chronologisch zu Büchern abgeheftet. Aufzeichnungen aus jüngerer Zeit sind eventuell mit der Schreibmaschine geschrieben. Geburtsurkunden sind der Öffentlichkeit laut den deutschen Gesetzen 110 Jahre nach dem Geburtsdatum zugänglich.
Nutzung dieser Sammlung
Geburtsurkunden können folgende Angaben enthalten:
Die Einträge wurden von Hand auf vorgedruckte Formulare geschrieben. Oft wurden weitere Angaben hinzugefügt. Manchmal befinden sich die Berufe der Kindseltern vor deren Namen. „Gemini“ bedeutet Zwilling.
Gelegentlich ist als Name des Kindes „noch nicht“ eingetragen. Die Registrierung musste innerhalb einer Woche nach der Geburt stattfinden, und nicht alle Kinder hatten zur Zeit der Registrierung bereits einen Namen. Meistens findet sich der Name dann an den Rand geschrieben.
Eine detaillierte Darstellung, wo in der Regel welche Angaben in einer Geburtsurkunde stehen, finden Sie (in englischer Sprache) im Ancestry-Leitfaden zu deutschen Standesamtsurkunden. An den Rändern finden Sie manchmal auch handschriftliche Bemerkungen über das Leben der Person. Es kann sich auch lohnen, in der Ancestry-Beständeübersicht für deutsche Aufzeichnungen nach weiteren Angaben zu suchen.
Wenn Sie eine gesuchte Aufzeichnung nicht finden, sollten Sie auch daran denken, in Aufzeichnungen außerhalb von Schwerin zu suchen. Das empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Person wahrscheinlich nicht an ihrem Wohnort geheiratet hat. Urkunden werden in den Standesämtern aufbewahrt, und Ereignisse werden oft in der Nähe des Ortes beurkundet, an dem das Ereignis stattgefunden hat.
Die Sammlung im Kontext
Standesamtliche Beurkundungen wurden in Deutschland erstmals mit dem französischen „Code civil“ eingeführt. Frankreich besetzte in den 1790er Jahren Teile von Deutschland und in dieser Zeit entstand die Pflicht, dass sich Bürger beim Staat registrieren mussten. Davor führten die Kirchen die Geburts-, Heirats- und Sterberegister. In Schwerin, das damals als Teil des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin dem deutschen Kaiserreich angehörte, gibt es seit dem 1. Januar 1876 standesamtliche Urkunden; ab diesem Datum waren solche Urkunden im ganzen deutschen Reich Pflicht.
Bibliografie
Beidler, James M. „Finding Digitized German Records Online“. Familytree Magazine. Letzte Änderung 2022. https://familytreemagazine.com/heritage/german/online-german-civil-records/..
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Powell, Kimberly. „Records of Births, Marriages and Deaths in Germany“. ThoughtCo. Letzte Änderung 3. März 2019. https://www.thoughtco.com/germany-vital-records-1422812..