Quelleninformationen

Stadtarchiv Mönchengladbach
Ancestry.com. Mönchengladbach, Deutschland, Sterberegister, 1798-1950 [Datenbank online]. Provo, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2016.

 Mönchengladbach, Deutschland, Sterberegister, 1798-1950

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Sterberegister aus Mönchengladbach und umfasst die Jahre von 1798 bis einschließlich Ende 1950. Mönchengladbach ist eine kreisfreie Stadt und liegt auf der linken, westlichen Rheinseite im Regierungsbezirk Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Frühere Bezeichnungen bzw. Schreibweisen sind München-Gladbach, M. Gladbach und Mönchen Gladbach. Namensgeber der Stadt ist die heute versiegte Quelle des Flusses „Gladbach“. Enthalten sind neben Mönchengladbach weitere 11 Gemeinden, die früher selbstständig waren und zu unterschiedlichen Zeiten eingemeindet wurden. Dementsprechend variieren deren Laufzeiten. Während des Zeitraums der Sammlung gehörte Mönchengladbach bis 1814 als Maire Gladbach im Département de la Roar zur Französischen Republik, danach wurde es preußisch und kam 1946 zu dem von der britischen Besatzungsmacht errichteten Nordrhein-Westfalen.

Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den linksrheinischen Gebieten, zu denen auch die Stadt Mönchengladbach gehörte, nach dem Vorbild der französischen Zivilstandsdokumentation bereits ab dem 1. Mai 1798 geführt worden. Für die preußischen Provinzen wurde die Registrierung durch örtliche Standesämter dann ab dem 1. Oktober 1874 übernommen.

Die Register sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend bis 1874 als “Zivilstandsregister” danach als „Personenstandsregister“ bezeichnet werden. Gelegentlich sind ergänzend alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Sterbefälle sind von den Standesbeamten anfänglich ohne Vordrucke und zwischenzeitlich auf Französisch dokumentiert. Dabei weicht meistens das Sterbedatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Beurkundung
  • Anzeigende Person: Beruf, Vorname, Nachname, Wohnort/Adresse
  • Verstorbene Person: Beruf, Vorname, Nachname, Mädchenname, Alter/Geburtsdatum, Konfession, Wohnort/Adresse, Geburtsort, Familienstand, Ehepartner/Eltern, Sterbeort und –datum, Zeitpunkt des Todes
  • Ab 1938 oft auch Angabe der Todesursache und Verweise zum Geburts- und/oder Heiratsregister
  • Unterschriften

Informationen zur Benutzung

Die Einträge zu den Sterbefällen sind anfänglich fortlaufend und seitenübergreifend geführt worden. Später umfassen sie eine Seite. Da während des Zeitraums der Sammlung unterschiedliche Vorlagen und Vordrucke verwendet wurden, variiert der Informationsgehalt.

Am Rand der Zivilstands- und Personenstandsregister können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben der beurkundeten Personen vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um einen Verwandten des Verstorbenen, später wurden die Anzeigen oft von der Verwaltung eines Krankenhauses übernommen.

In den frühen Zivilstandsregistern wurde zur Datierung bis zum 31. Dezember 1805 der französische Revolutionskalender verwendet. In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die gewünschte Laufzeit ausgewählt werden.