Bei Ancestry nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. In diesem Sinne legen wir nun unseren ersten Transparenzbericht vor, in dem es um Auskunftsersuchen zu Mitgliederdaten durch Strafverfolgungsbehörden geht. Dieser Bericht umfasst Ersuchen an sämtliche Ancestry-Websites. 2015 erhielten ausschließlich Ancestry.com und Archives.com Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden.
Bevor Ancestry Informationen über Mitglieder preisgibt, verlangen wir ein gültiges Rechtsmittel. Rechtsgültigen Ersuchen kommen wir in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen nach. Alle Auskunftsersuchen, die wir 2015 erhalten haben, standen in Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kreditkartenmissbrauch und Identitätsdiebstahl. Sofern es gesetzlich erforderlich war, haben wir die geforderten Auskünfte erteilt. Keine Ersuchen haben wir erhalten wegen Informationen zur Gesundheit oder zur DNA von Ancestry-Mitgliedern. Wir haben keine solchen Informationen an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben.
2015 erhielt Ancestry keine Ersuchen wegen Informationen zur Gesundheit oder zur DNA von Ancestry-Mitgliedern. Bisher haben wir lediglich ein Ersuchen um DNA-Daten erhalten: 2014 wurden wir per Durchsuchungsbeschluss aufgefordert, aufgrund einer DNA-Probe, die bereits veröffentlicht worden war und für die die Polizei eine Übereinstimmung hatte, die Identität einer Person zu nennen. Auf dieses rechtsgültige Ersuchen hin haben wir Informationen offengelegt.
Bis zum 31. Dezember 2015 hat Ancestry noch niemals ein klassifiziertes Ersuchen gemäß den Gesetzen zur nationalen Sicherheit der USA oder eines anderen Landes erhalten. Das bedeutet, dass Ancestry keine rechtlichen Anordnungen in Form eines „National Security Letter“ oder unter dem Gesetz zur Auslandsaufklärung und Spionageabwehr, „Foreign Intelligence Surveillance Act“, erhalten hat.