Ancestry: Update zum EU-Datenschutz mit Safe Harbor/Datenschutzschild

Im Interesse unserer europäischen Kunden erfüllen wir die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zur Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb Europas. Der Europäische Gerichtshof hat das „Safe Harbor“-Abkommen zwischen der EU und den USA am 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt.

Anfang 2016 hat die EU-Kommission das EU-US-Datenschutzschild genannte Abkommen für den transatlantischen Datenverkehr abgeschlossen. Wir prüfen dieses neue Abkommen derzeit. Bis zum Abschluss der Prüfung wenden wir ein anderes von der EU vorgesehenes Verfahren für die Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb Europas an: die EU-Standardvertragsklauseln. Diese Klauseln legen die vertraglichen Pflichten der Ancestry-Unternehmen in der EU und den USA sowie von Datenverarbeitern außerhalb der EU fest, die für die Verarbeitung von aus der EWR stammenden personenbezogenen Daten in unserem Auftrag gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Verarbeitung der uns vorliegenden personenbezogenen Daten von EU-Bürgern europäische Datenschutzstandards eingehalten werden.

Der Schutz und die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten unserer Mitglieder sind uns wichtig.