Bei Ancestry nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. Daher legen wir heute unseren zweiten Transparenzbericht vor, in dem es um Auskunftsersuchen zu Mitgliederdaten durch Strafverfolgungsbehörden geht. Dieser Bericht umfasst Ersuchen an sämtliche Ancestry-Websites weltweit.

Bevor Ancestry Informationen über Mitglieder preisgibt, verlangen wir ein gültiges Rechtsmittel. Rechtsgültigen Ersuchen kommen wir in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Behörden nach.

Übersicht

  • 2016 hat Ancestry 9 gültige Auskunftsersuchen zu den Mitgliedern von Ancestry.com und Archives.com erhalten. In 8 dieser 9 Fälle haben wir dem Ersuchen stattgegeben.
  • Alle Ersuchen betrafen Untersuchungen zum Missbrauch von Kreditkartendaten und Identitätsdiebstahl.
  • Wir haben zahlreiche weitere Anfragen erhalten und zurückgewiesen, weil die Antragsteller kein gültiges Rechtsmittel vorweisen konnten.
  • Keine Ersuchen haben wir erhalten wegen Informationen zur Gesundheit oder zur DNA von Ancestry-Mitgliedern und haben 2016 keine derartigen Angaben an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben.

Ersuchen zur nationalen Sicherheit

Bis zum 31. Dezember 2016 hat Ancestry noch niemals ein klassifiziertes Ersuchen gemäß den Gesetzen zur nationalen Sicherheit der USA oder eines anderen Landes erhalten. Das bedeutet, dass Ancestry keine rechtlichen Anordnungen in Form eines „National Security Letter“ oder unter dem Gesetz zur Auslandsaufklärung und Spionageabwehr, „Foreign Intelligence Surveillance Act“, erhalten hat.

2015 Transparenzbericht

Anzahl Ersuchen nach Ancestry-Website: Ancestry.com und Archives.com (0), Archives.com (3), Ancestry.com (6), AncestryDNA (0), AncestryHealth (0). Quelle des Ersuchens: US-bundesstaatliche Behörde (3), US-einzelstaatliche Behörde (6), Ausland (0). Art des Ersuchens: Administrative Auskunftsanordnung (0), Strafrechtliche Auskunftsanordnung (9), Durchsuchungsbeschluss (0), Ersuchen aus dem Ausland (0), Gefahr im Verzug (0).