Bei Ancestry nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. Daher legen wir heute unseren zweiten Transparenzbericht vor, in dem es um Auskunftsersuchen zu Mitgliederdaten durch Strafverfolgungsbehörden geht. Dieser Bericht umfasst Ersuchen an sämtliche Ancestry-Websites weltweit.
Bevor Ancestry Informationen über Mitglieder preisgibt, verlangen wir ein gültiges Rechtsmittel. Rechtsgültigen Ersuchen kommen wir in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Behörden nach.
Bis zum 31. Dezember 2016 hat Ancestry noch niemals ein klassifiziertes Ersuchen gemäß den Gesetzen zur nationalen Sicherheit der USA oder eines anderen Landes erhalten. Das bedeutet, dass Ancestry keine rechtlichen Anordnungen in Form eines „National Security Letter“ oder unter dem Gesetz zur Auslandsaufklärung und Spionageabwehr, „Foreign Intelligence Surveillance Act“, erhalten hat.