Bei Ancestry nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. Im Folgenden legen wir unseren Transparenzbericht für 2017 vor, in dem es um Auskunftsersuchen zu Mitgliederraten durch Strafverfolgungsbehörden geht. Dieser Bericht umfasst Ersuchen an sämtliche Ancestry-Marken weltweit.

Wie in unseren Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Behörden und den Datenschutzbestimmungen dargelegt, verlangt Ancestry ein gültiges Rechtsmittel, bevor wir Informationen über Mitglieder preisgeben. Wir kommen rechtsgültigen Ersuchen in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen nach.

Übersicht

  • 2017 hat Ancestry 34 rechtsgültige Auskunftsersuchen zu den Mitgliedern erhalten. In 31 dieser 34 Fälle haben wir dem Ersuchen stattgegeben.
  • Alle Auskunftsersuche standen in Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kreditkartenmissbrauch und Identitätsdiebstahl.
  • Wir haben zahlreiche weitere Anfragen zurückgewiesen, weil die Antragssteller kein gültiges Rechtsmittel vorweisen konnten.
  • Wir erhielten keine Anfragen in Zusammenhang mit genetischen Informationen von Ancestry-Mitgliedern, und wir haben keine solchen Informationen an die Strafverfolgungsbehörden freigegeben.

Ersuchen zur nationalen Sicherheit

Bis zum 31. Dezember 2017 hat Ancestry noch niemals ein klassifiziertes Ersuchen gemäß den Gesetzen zur nationalen Sicherheit der USA oder eines anderen Landes erhalten. Das bedeutet, dass Ancestry keine rechtlichen Anordnungen in Form eines "National Security Letter" oder unter dem Gesetz zur Auslandaufklärung und Spionageabwehr, "Foreign Intelligence Surveillance Act", erhalten hat.

2016 Transparenzbericht

2015 Transparenzbericht

Anzahl Ersuchen nach Ancestry-Marke: Ancestry.com (33), Rootsweb (1). Gerichtsbarkeit: US Federal (11), US State (8), Germany (8), Canada (4), United Kingdom (3). Art des Ersuchens: Criminal Subpoena (34), Search Warrant (0), Emergency Request (0), Administrative Subpoena (0)