Bei Ancestry nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. Im Folgenden legen wir unseren Transparenzbericht für 2019 vor, in dem es um Auskunftsersuchen zu Mitgliederdaten durch Strafverfolgungsbehörden geht. Dieser Bericht umfasst Ersuchen an sämtliche Ancestry-Marken weltweit.

Wie in unseren Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Behörden und den Datenschutzbestimmungen dargelegt, verlangt Ancestry ein gültiges Rechtsmittel, bevor wir Informationen über Mitglieder preisgeben. Wir kommen rechtsgültigen Ersuchen in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen nach.

Übersicht

  • Im Jahr 2019 hat Ancestry von Strafverfolgungsbehörden neun gültige Auskunftsersuchen zu Mitgliederdaten erhalten. In sechs dieser neun Fälle haben wir dem Ersuchen stattgegeben.
  • Acht der neun Ersuchen gehörten zu Ermittlungen wegen Straftaten, darunter Kreditkartenbetrug, Betrug und Identitätsdiebstahl.
  • Ancestry hat in einem Durchsuchungsbeschluss einen Antrag auf Zugriff auf die DNA-Datenbank von Ancestry erhalten. Ancestry hat dem Beschluss aus Zuständigkeitsgründen widersprochen und keine Kundendaten geliefert.
  • Ancestry hat außerdem zahlreichen Ersuchen auf der Grundlage widersprochen, dass die Antragsteller den Rechtsweg nicht eingehalten haben.

Ersuchen zur nationalen Sicherheit

Bis zum 31. Dezember 2019 hat Ancestry noch niemals ein als geheim eingestuftes Ersuchen gemäß den Gesetzen zur nationalen Sicherheit der USA oder eines anderen Landes erhalten. Das bedeutet, dass Ancestry keine rechtlichen Anordnungen in Form eines „National Security Letter“ oder unter dem Gesetz zur Auslandsaufklärung und Spionageabwehr, „Foreign Intelligence Surveillance Act“, erhalten hat.

Anzahl Ersuchen nach Ancestry-Marke: Ancestry.com (9). Gerichtsbarkeit: US-bundesstaatliche Behörde (2), US-einzelstaatliche Behörde (8), International (0). Art des Ersuchens: Strafrechtliche Auskunftsanordnung (7), Durchsuchungsbeschluss (2), Zivilrechtliche Auskunftsanordnung (0), Gefahr im Verzug (0), Administrative Auskunftsanordnung (0)