10 Juli 2020

Ancestry nimmt den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst. Zu unserem Verständnis des Datenschutzes gehört Transparenz im Umgang mit Auskunftsersuchen zu Mitgliederdaten durch Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden. Ab jetzt wird Ancestry seine Transparenzberichte alle sechs Monate veröffentlichen. Der Bericht im Juli 2020 umfasst den Zeitraum von Januar bis Juni 2020, der Bericht im Januar 2021 den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020.

Wie in unseren Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Behörden und den Datenschutzbestimmungen dargelegt, verlangt Ancestry ein gültiges Rechtsmittel, bevor wir Informationen über Mitglieder preisgeben. Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass die DNA-Daten unserer Mitglieder besonders schutzwürdig sind. Daher bestehen wir mindestens auf einem Gerichtsurteil oder einem Durchsuchungsbeschluss, bevor wir überhaupt prüfen, ob wir einer behördlichen Anfrage nachkommen können. Da für uns außerdem der Datenschutz Vorrang hat, werden wir immer versuchen, den Umfang eines Auskunftsersuchens zu minimieren, bevor wir Mitgliederdaten herausgeben, oder das Ersuchen sogar abzuwehren.

Unten finden Sie unseren Transparenzbericht für den Zeitraum von Januar bis Juni 2020. Er enthält Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden zur Herausgabe von Mitgliederdaten. Dieser Bericht umfasst Ersuchen an sämtliche Ancestry-Marken weltweit.

Übersicht

  • Ancestry hat zwei Anträge auf Zugriff auf die DNA-Datenbank von Ancestry erhalten. Ancestry hat beide Anträge angefochten. Einer der Anträge wurde zurückgezogen, für den anderen lag zum Veröffentlichungszeitpunkt noch keine Entscheidung vor (Ancestry hat keine Daten herausgegeben).
  • Ancestry hat drei gültige Auskunftsersuchen im Rahmen von Untersuchungen wegen Straftaten erhalten, darunter Kreditkartenbetrug, Betrug und/oder Identitätsdiebstahl. In einem dieser drei Fälle haben wir dem Ersuchen stattgegeben.
  • Ancestry hat außerdem zahlreichen Ersuchen auf der Grundlage widersprochen, dass die Antragsteller den Rechtsweg nicht eingehalten haben.

Ersuchen zur nationalen Sicherheit

Bis zum 30. Juni 2020 hat Ancestry noch niemals ein als geheim eingestuftes Ersuchen gemäß den Gesetzen zur nationalen Sicherheit der USA oder eines anderen Landes erhalten. Das bedeutet, dass Ancestry keine rechtlichen Anordnungen in Form eines „National Security Letter“ oder unter dem Gesetz zur Auslandsaufklärung und Spionageabwehr, „Foreign Intelligence Surveillance Act“, erhalten hat.

Anzahl Ersuchen nach Ancestry-Marke: Ancestry.com (5). Gerichtsbarkeit: US-bundesstaatliche Behörde (1), US-einzelstaatliche Behörde (4), International (0). Art des Ersuchens: Strafrechtliche Auskunftsanordnung (4), Durchsuchungsbeschluss (1), Zivilrechtliche Auskunftsanordnung (0), Gefahr im Verzug (0), Administrative Auskunftsanordnung (0)